In den letzten Jahren haben eine große Anzahl an Gesetzesänderungen Gesetzesänderungen - zuletzt durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - das Pflegerecht verändert. Alle Bereiche des SGB XI sind betroffen.Die 6. Auflage Der LPK-SGB XI ist der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuerungen und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung. Kommentiert werden u.a.:Patientendaten-Schutz-GKrankenhauszukunftsGIntensivpflege- und RehabilitationsstärkungsGDigitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-GGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsGPflegebonusGBürgergeld-GKrankenhauspflegeentlastungsGBerücksichtigt sind zudem bereits alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PEUG).Die Schwerpunkte bei den Neuregelungen liegen in den BereichenLeistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, Änderung der LeistungsbeträgeÄnderungen beim Pflegeunterstützungsgeldneues Entlastungsbudget für Verhinderungs- und KurzzeitpflegeKostenerstattungsansprücheBeratungsansprücheDigitale Pflegeanwendungen (DiPA)Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege.PraxisnahUnter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.Ausgewiesene Pflegerechtsexpertenmachen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter:innen, Mitarbeiter:innen bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.Autorinnen und AutorenProf. Dr. Claudia Beetz, M.mel, Ernst-Abbe-Hochschule, Jena Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bad Schwartau/Lübeck Dr. Frank Brünner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Freiburg Ben Eisfeld, Rechtsanwalt, Freiburg Sonja Heitmann, Fachreferentin für die Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. Ragnar Hoenig, Technische Hochschule Köln Ralf Kaminski, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin, Leiterin Recht beim BIVA e.V., Bonn Prof. Dr. Oliver Kestel, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst, Hildesheim Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und für Versicherungsrecht, Duisburg Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf Caroline von Kries, LL.M., Rechtsanwältin, Freiburg Katja Kruse, Rechtsanwältin, Leiterin der Abteilung Recht im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Düsseldorf Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen, Berlin Christina Lecke, Rechtsanwältin, Duisburg Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf Dr. Albrecht Philipp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Sozialrecht, München/Freiburg Dr. Markus Plantholz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg Dr. Sebastian Rombey, Rechtsanwalt, Düsseldorf Dr. Ralf Tebest, Pflegeplaner beim Kreis Wesel, Lehrbeauftragter der Universität Duisburg Essen
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