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Zum Werk Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland tausende von Gewalttaten, deren Opfer zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden davontragen. Diesem Personenkreis kann durch Leistungen nach dem SGB XIV dauerhaft geholfen werden. Außerdem regelt das SGB XIV die aktuellen Fragen der Entschädigung von Geimpften, die einen Impfschaden erlitten haben. Die Versorgungsmedizinverordnung enthält wichtige Regelungen zur Begutachtung und Feststellung von Schädigungsfolgen. Die Kenntnis dieser Regelungen ist für alle, die mit dem SGB XIV arbeiten, eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland tausende von Gewalttaten, deren Opfer zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden davontragen. Diesem Personenkreis kann durch Leistungen nach dem SGB XIV dauerhaft geholfen werden. Außerdem regelt das SGB XIV die aktuellen Fragen der Entschädigung von Geimpften, die einen Impfschaden erlitten haben. Die Versorgungsmedizinverordnung enthält wichtige Regelungen zur Begutachtung und Feststellung von Schädigungsfolgen. Die Kenntnis dieser Regelungen ist für alle, die mit dem SGB XIV arbeiten, eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen. Das Werk kommentiert die schwierige Rechtsmaterie entsprechend den Erfordernissen der Praxis in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick * praxisgerechte Erläuterung des Leistungsrechts nach dem SGB XIV * vollständige Kommentierung der Versorgungsmedizinverordnung * übersichtliche und transparente Darstellung in Zusammenhang mit korrespondierenden Rechtsgebieten Zur Neuauflage Die Neuauflage wurde nicht nur auf den neuesten Stand von Literatur und Rechtsprechung gebracht, sondern beinhaltet auch die seit dem Inkrafttreten des SGB XIV am 19.12.2019 erfolgten fünf Gesetzesänderungen sowie die erste Rechtsprechung zum SGB XIV. Zielgruppe Für Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwaltschaft, Gutachterinnen und Gutachter und Ärzteschaft, Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Versorgungsämter, Landesämter und Hauptfürsorgestellen, Opferhilfeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände.