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Der Autor befasst sich mit den Neuerungen im deutschen Insolvenzrecht durch die Umsetzung der EU-Stabilisierungsrichtlinie durch das StaRUG. Dabei werden auch die Pflichten des Geschäftsführers im Vorfeld der Insolvenz beleuchtet. Art. 19 lit. a) der Restrukturierungsrichtlinie schreibt vor, dass die "Interessen der Gläubiger, Anteilsinhaber und sonstigen Interessenträger" gebührend zu berücksichtigen sind. Seither wird diskutiert, ob das StaRUG durch eine europarechtskonforme Auslegung der Richtlinie mittelbar die von vielen befürwortete Verschiebung eingeleitet hat. Der Autor geht dieser…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor befasst sich mit den Neuerungen im deutschen Insolvenzrecht durch die Umsetzung der EU-Stabilisierungsrichtlinie durch das StaRUG. Dabei werden auch die Pflichten des Geschäftsführers im Vorfeld der Insolvenz beleuchtet. Art. 19 lit. a) der Restrukturierungsrichtlinie schreibt vor, dass die "Interessen der Gläubiger, Anteilsinhaber und sonstigen Interessenträger" gebührend zu berücksichtigen sind. Seither wird diskutiert, ob das StaRUG durch eine europarechtskonforme Auslegung der Richtlinie mittelbar die von vielen befürwortete Verschiebung eingeleitet hat. Der Autor geht dieser Frage nach und spricht sich im Ergebnis gegen eine Verschiebung aus, was er mit Blick auf den Rechtsvergleich mit England unterstreicht.