Der Einzelne ist nicht nur gegenüber anderen, sondern auch gegenüber sich selbst verpflichtet; denn es gibt ethische Gründe, die ihm aufgeben, Rücksicht auf sich selbst zu nehmen. Dazu gehört die Pflicht, sich selbst ernst zu nehmen. Zu diesem Zweck müssen Entscheidungen nicht allein die eigenen Interessen berücksichtigen, vielmehr soll in ihnen auch die eigene Person eine Rolle spielen. Mit Selbsterniedrigungen verfehlt man sich daher selbst. Führt man in dieser Weise Pflichten gegen sich selbst auf ethische Gründe zurück, so lassen sich die gegen sie gerichteten Einwände der Widersprüchlichkeit und Überforderung zurückweisen. Es wird deutlich, dass die Ethik unvollständig bliebe, wenn man das Selbstverhältnis der Einzelnen außer Acht ließe. Auswirkungen hat das auch für politische Institutionen. Diese können ebenfalls gegenüber sich selbst verpflichtet sein und sollen Bedingungen schaffen, unter denen die Einzelnen in verantwortbarer Weise mit sich umgehen können.