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In der 12. Aufl age dieser Broschüre sind allewichtigen Neuerungen enthalten, die sichnach Redaktionsschluss der 11. Aufl age imJuli 2012 bei den europäischen und nationalenRechtsgrundlagen für sichere Maschinenergeben haben. Es war deshalb erforderlich,u.a. die Anlagen I bis XI zu aktualisieren.Die vorliegende Broschüre wurde an dieneuen und geänderten Rechtsgrundlagendurch das Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzesund der neuen Betriebssicherheitsverordnungvom 01.06.2015 angepasst,ohne die bewährten und leserfreundlichenStrukturen zu verändern.Die europäische Rechtsentwicklung im…mehr

Produktbeschreibung
In der 12. Aufl age dieser Broschüre sind allewichtigen Neuerungen enthalten, die sichnach Redaktionsschluss der 11. Aufl age imJuli 2012 bei den europäischen und nationalenRechtsgrundlagen für sichere Maschinenergeben haben. Es war deshalb erforderlich,u.a. die Anlagen I bis XI zu aktualisieren.Die vorliegende Broschüre wurde an dieneuen und geänderten Rechtsgrundlagendurch das Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzesund der neuen Betriebssicherheitsverordnungvom 01.06.2015 angepasst,ohne die bewährten und leserfreundlichenStrukturen zu verändern.Die europäische Rechtsentwicklung im Arbeitsschutzhat national zu einer Verstaatlichungder Arbeitsschutzbestimmungen geführt.Die maßgebliche Rechtsvorschrift fürdas zur Verfügung stellen und Verwenden vonArbeitsmitteln (inkl. Maschinen) in Deutschlandist seit Juni 2015 die Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV). Wegen desVorranges dieser staatlichen Verordnung wurdenu.a. viele maschinenspezifi sche Unfallverhütungsvorschriftenzurückgezogen.Trotzdem haben diese Vorschriften für Altmaschinennoch eine Bedeutung.Fast 36 Jahre lang war das in dieser Zeitmehrfach geänderte Gerätesicherheitsgesetz(GSG) vom 24. Juni 1968 die Rechtsgrundlagefür das Inverkehrbringen und Ausstellentechnischer Arbeitsmittel in Deutschland.Das Produktsicherheitsgesetz(ProdSG) vom 22. April 1997 regelte das Inverkehrbringenvon Produkten, die zur privatenNutzung durch Verbraucher bestimmtwaren. Investitionsgüter, wie gewerblich genutzteMaschinen und Produktionsanlagensowie andere nur zur berufl ichen Nutzung bestimmteProdukte, waren von diesem Gesetznicht betroffen.Beide Gesetze sind im Jahre 2004 zu einemGeräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zusammengeführt worden. Im Dezember2011 wurde dieses Gesetz durch das"neue" Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)abgelöst. Eine Grundinformation zum neuenProdSG enthält Anlage VIII dieser Broschüre.Ganz elementare Bedeutung hat das neueBMAS-Papier (04/2015) über die wesentlichenVeränderungen von Maschinen. Im Kapitel14 wird dieses wichtige Thema beispielhafterläutert.Erstmalig ist in dieser Broschüre eine neueRandbemerkung eingeführt worden. Unterdem Begriff "Historie" fi ndet man die geschichtlichenAbläufe und Zusammenhängezu den heute geltenden Rechtsgrundlagen.Die Verfasser wollten nicht, dass diese"alten und nicht mehr gültigenRechtsgrundlagen verloren" gehen.Neu ist die Anlage VII - Montageanleitung.Das Muster einer Montaganleitung von unvollständigenMaschinen wurde auf vielfachenWunsch aufgenommen.In der Anlage IX wird auf die EG-Änderungsrichtlinie2009/127/EG eingegangen, die am15.12.2011 in die EG-Maschinenrichtlinie integriertwurde. Für den allgemeinen Maschinen,-und Anlagenbau hat diese Änderungkeine Auswirkungen.Die Anlage X liefert Informationen zum Akkreditierungsstellengesetzvom 1. Januar 2010.Mit diesem Gesetz wird die europäische Forderungnach einem einheitlichem Akkreditierungssystemerfüllt.Ebenfalls neu ist die Anlage XI: Die beidensehr aktuellen Themen "Guide 2.1" und das"REFIT-Programm" zur EG-Maschinenrichtliniegeben Informationen und einen Ausblickauf mögliche Entwicklungen.