Kenntnisse des Chemikalien- und Gefahrstoffrechtes sind für eine verantwortungsvolle Verwendung von jeder Art von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen Grundvoraussetzung. Die Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen muss neben den gesetzlichen Vorschriften auf den toxikologischen und physikalisch-chemischen Eigenschaften basieren. Die Lehrinhalte orientieren sich darüber hinaus an den Anforderungen für die Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung, einschließlich der Kenntnisse für Pflanzenschutzmitteln und Biozide. Die neuen Gefahrenklassen der CLP-Verordnung wurden ebenso wie der vorliegende Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung bereits berücksichtigt. Zur Selbstkontrolle wurden die Lehrinhalte zu jedem Kapitel mit Fragen und Antwort ergänzt.
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