Peter-Tobias Stoll untersucht das Verfassungs-, Umwelt- und Technikrecht mit Blick auf das Risiko- und Risikoverwaltungsrecht und auf die Frage, wie danach die Aufgabe der Gewährleistung von Sicherheit zwischen Staat und Gesellschaft verteilt ist. Er geht von zwei aktuellen verfassungsrechtlichen Diskussionslinien aus, die sich schneiden. Einerseits werden mit einem grundrechtlich und als Staatsaufgabe formulierten Begriff der Sicherheit Pflichten und Befugnisse des Staates akzentuiert. Aus anderer Sicht werden Zweifel an der Steuerungs- und Leistungsfähigkeit des Staates laut. Sie führen mit dem Stichwort der gesellschaftlichen Selbstregulierung zur Forderung nach einer Verlagerung von Aufgaben auf die Gesellschaft und ihre Mitglieder. Der Autor betrachtet unter dieser Fragestellung den Bereich der inneren Sicherheit, den Arbeitsschutz, das Anlagen-, Atom- und Gentechnikrecht sowie das Recht der Produktsicherheit mit dem Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Daraus gewinnt er in einem Querschnitt Aufschlüsse über die Funktionen, zu denen Risikoerkenntnis und Wissensproduktion, Information und Kommunikation, die technische Entwicklung und Fragen der Wiedergutmachung und Entschädigung zählen. Außerdem werden die wesentlichen Prinzipien und Grundsätze, namentlich Vorsorge, Rationalität, Verantwortung, Freiheit, Selbstbestimmung, Selbstregulierung und Zeitlichkeit diskutiert.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Obwohl Rezensent Gerd Roellecke kaum ein gutes Haar an dieser Heidelberger Habilitationsschrift von Peter-Tobias Stoll lässt, findet er es "gut, dass dieses Buch geschrieben wurde". Sogar, dass Stoll sich "für Politik, Geschichte und Soziologie im Grunde" gar nicht interessiere, findet der Rezensent am Ende vorteilhaft. Denn indem der Autor sich allein auf juristische Dogmatik beschränke, werde der "Realitätsverlust der Dogmatik" hier sehr deutlich und erhielte so eine Chance, so der Rezensent, zu "beunruhigen". Lobend hebt Roellecke nur hervor, dass Peter-Tobias Stoll im ersten Teil der Arbeit "kenntnisreich begründet, sicher akzentuiert" und "klar gegliedert" beschreibe, was man unter "Sicherheit" verstehe, unter anderem also etwa "Gefahrenabwehr, Arbeitsschutz, Schutz vor Maschinen und gefährlichen Stoffen" und "Produktsicherheit". Alles andere aber leidet für den Rezensenten dann darunter, dass Stoll "die Geschichte des Sicherheitsrechts nicht hinreichend analysiert hat".
© Perlentaucher Medien GmbH
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