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Der Schutz vor Gefahren gehört zu den grundlegenden Leistungen, die der Bürger vom Staat erwartet. Er will in Frieden und Sicherheit leben. Umso bedrohlicher sind die Szenarien, die seit den Anschlägen von New York, Madrid oder Beslan die sicherheitspolitische Diskussion prägen. Terroristen schrecken nicht mehr davor zurück, neben staatlichen Würdenträgern auch die schutzlose Bevölkerung anzugreifen. Neue Begehungsweisen wie das Abstürzenlassen entführter Verkehrsflugzeuge rücken ins Blickfeld. Der Rechtsstaat überprüft und erweitert sein Handlungsinstrumentarium zur effizienten Vorbeugung und…mehr

Produktbeschreibung
Der Schutz vor Gefahren gehört zu den grundlegenden Leistungen, die der Bürger vom Staat erwartet. Er will in Frieden und Sicherheit leben. Umso bedrohlicher sind die Szenarien, die seit den Anschlägen von New York, Madrid oder Beslan die sicherheitspolitische Diskussion prägen. Terroristen schrecken nicht mehr davor zurück, neben staatlichen Würdenträgern auch die schutzlose Bevölkerung anzugreifen. Neue Begehungsweisen wie das Abstürzenlassen entführter Verkehrsflugzeuge rücken ins Blickfeld. Der Rechtsstaat überprüft und erweitert sein Handlungsinstrumentarium zur effizienten Vorbeugung und Abwehr solcher Gefahren.Doch jeder Eingriffsbefugnis wohnt eine Beschränkung der Freiheitssphäre des Bürgers inne. Dabei gehören die Freiheitlichkeit unserer demokratischen Grundordnung und die Begrenzung staatlicher Macht durch einen umfassenden Grundrechtsschutz gerade zu den besonderen Wesensmerkmalen unseres Staatswesens - nicht zuletzt angesichts unserer historischen Erfahrungen. So gerät das spannungsreiche Verhältnis von Sicherheit und Freiheit erneut ins Blickfeld: Wie viel Freiheit muss eine demokratische Gesellschaft opfern, um sicher leben zu können? Wie viel darf sie opfern, will sie nicht die eigenen Prinzipien preisgeben?Im vorliegenden Band dokumentieren die Autoren die Erkenntnisse der Fachschaftstagung Jura im Cusanuswerk vom 29.10.-1.11.2004. Neben grundlegenden Fragen zu Sicherheitsarchitektur und Grundrechtsdogmatik widmen sie sich dem Kernbereichsschutz bei der Datenerhebung, der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes und der Zulässigkeit von Folter in extremen Gefährdungslagen.