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Die für die Leiharbeit charakteristische Verteilung von Disziplinar- und Weisungsrecht auf zwei Arbeitgeber ist eine besondere Herausforderung für die Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Leiharbeitnehmer bei der Arbeit. Die Gegenüberstellung der rechtsformalen Umsetzung der Europäischen Richtlinie 91/383/EWG in den Mitgliedsstaaten und deren Umsetzung in der Praxis zeigt, dass das Ziel der Angleichung des Schutzniveaus von Leiharbeitnehmern und Stammmitarbeitern des Einsatzbetriebes nicht erreicht wurde. Für Deutschland erfolgt auf empirischer Basis eine vergleichende…mehr

Produktbeschreibung
Die für die Leiharbeit charakteristische Verteilung von Disziplinar- und Weisungsrecht auf zwei Arbeitgeber ist eine besondere Herausforderung für die Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Leiharbeitnehmer bei der Arbeit. Die Gegenüberstellung der rechtsformalen Umsetzung der Europäischen Richtlinie 91/383/EWG in den Mitgliedsstaaten und deren Umsetzung in der Praxis zeigt, dass das Ziel der Angleichung des Schutzniveaus von Leiharbeitnehmern und Stammmitarbeitern des Einsatzbetriebes nicht erreicht wurde. Für Deutschland erfolgt auf empirischer Basis eine vergleichende Betrachtung bezüglich Aspekte der Arbeitsbelastung und -beanspruchung, des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit. Die Analyse belegt, dass es bei vergleichbaren Tätigkeiten keine Unterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und Nicht-Leiharbeitnehmern im physischen und durch die Umgebungsbedingungen verursachten Belastungsniveau gibt. Abschließend werden auf der Grundlage dergewonnenen Erkenntnisse und praxisbezogener Faktoren und Sachverhalte die Ursachen für das zwischen Leiharbeitnehmern und Nicht-Leiharbeitnehmern bestehende ungleiche Schutzniveau beschrieben.
Autorenporträt
studierte Sicherheitstechnik an der Bergischen UniversitätWuppertal, wo sie 2004 als wissenschaftliche Mitarbeiterin amFachgebiet Arbeitssicherheit/Ergonomie eingestellt und 2010promoviert wurde. Von 1995 bis 2004 arbeitete sie als Fachkraftfür Arbeitssicherheit, Personaldisponentin undNiederlassungsleiterin in einem Zeitarbeitsunternehmen.