Für den 3. Hamburger Sicherheitsrechtstag zum Thema ¿Sicherheitsgewährleistung bei öffentlichen Veranstaltungen ¿ insbesondere am Beispiel von Fußballspielen¿ haben sich ausgewiesene Experten mit diesen veranstaltungsbezogenen Sicherheits- und Hygieneherausforderungen für öffentliche Veranstaltungen befasst. Die Gewährleistung der Sicherheit für Teilnehmer von öffentlichen Großveranstaltungen stellt die Sicherheitsakteure vor große Herausforderungen, beispielsweise aufgrund von Terrorismus, Massenpanik und Fangewalt bei Fußballspielen. Hinzukommen neue Risiken durch die COVID-19-Epidemie, die eigene Hygienekonzepte, unter Umständen sogar neue Veranstaltungsformate, nach sich ziehen. Es ging darum, diese Fragen in einem ersten Schwerpunkt aus Sicht von Polizei und Sicherheitswirtschaft zu beleuchten. In einem weiteren Schwerpunkt wurde der Rechtsrahmen für öffentliche Veranstaltungen auf den Prüfstand gestellt. Gegenstände waren dabei auch die neue Hamburger Regelung für öffentliche Veranstaltungen (§ 31 SOG) sowie das Infektionsschutzrecht. Darüber hinaus sollte im Rahmen der Veranstaltung auch die Eröffnung des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg feierlich bekanntgeben werden. Pandemiebedingt musste die für den 21. Oktober 2020 geplante Veranstaltung der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg zusammen mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zwar kurzfristig abgesagt werden. Gleichwohl haben viele Referenten ihren Beitrag für diesen Tagungsband dankenswerter Weise ausgearbeitet. Diese Beiträge stehen mit diesem Tagungsband nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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