Die Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen ist mit einem besonderen Risiko behaftet. Nicht nur für das Bedienungspersonal selbst, sondern auch für die Personen, die sich im Umfeld der Hubarbeitsbühne aufhalten. Deshalb müssen die Bediener für diese Aufgabe speziell geschult und ausgebildet sein. Daher wurden u. a. sicherheitstechnische Anforderungen für fahrbare Hubarbeitsbühnen erhoben, die seit 1977 in der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Unfallverhütungsvorschrift ''Hebebühnen'' (VBG 14) verankert sind. Um innerhalb Europas zu einem gleichen Sicherheitsmaßstab für fahrbare Hubarbeitsbühnen zu kommen, hatten die deutschen Hersteller eine europäische Normung für fahrbare Hubarbeitsbühnen angestrebt, diese Norm wurde im Jahre 2001 angenommen und nach ihrer Veröffentlichung als EN 280 unter dem Titel: ''Fahrbare Hubarbeitsbühnen, Berechnung, Standsicherheit, Bau, Sicherheit, Prüfungen'' wurde damit in Europa ein einheitlicher Sicherheits-standard für fahrbare Hubarbeitsbühnen geschaffen. Auch in der Norm EN 280 wird davon ausgegangen, dass Bedienungspersonen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen für ihre Aufgaben entsprechend geschult werden. Es ist das Anliegen dieser Broschüre, den Bedienungspersonen die Möglichkeit zu eröffnen, sich über ein sicherheitsgerechtes Verhalten zu informieren und aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Ein Fahrausweis, der ebenfalls beziehbar ist, regelt die schriftliche Dokumentation der Schulungen und Unterweisungen.
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