Magisterarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Sprachwissenschaft / Sprachforschung (fachübergreifend), Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
In den Landtagsdebatten 1991-93 zur neuen Thüringer Verfassung ging es hoch her. Das belegt eine wissenschaftliche Arbeit, die sich mit den Zwischenrufen während dieser Sitzungen in der ersten Legislaturperiode befaßt hat. Die Arbeit ist anläßlich des dreijährigen Verfassungs-Jubiläums am 25.10.96 veröffentlicht worden. Die Zwischenrufe wurden zur Untersuchung ausgewählt, um Erkenntnisse über Rhetorik und Debattenkultur im Thüringer Landtag zu gewinnen.
Das Spektrum der Zwischenrufe erstreckt sich von der flapsigen Bemerkung ( Wir haben nicht die Quotierung der Führerscheine gefordert") über Worte der Bestürzung ("Um Gottes Willen") bis zum Vorwurf ("Sie haben immer noch nicht begriffen, was Demokratie ist").
Einige Beispiele: "Jetzt hören Sie aber auf", "Die Mehrheit hat keinen Anspruch auf Wahrheit", "Das ist ja unerhört", "So ein Schwachsinn, der Untergang des Abendlandes", "Sie sind ein Demagoge", "Das glauben Sie wohl selber nicht", "Und da werden Sie nicht einmal rot dabei", "Sie schämen sich nicht ein Stück dabei?", "Jeder macht sich so lächerlich, wie er nur kann", "Ihre Rede ist primitiv", "Jederfrau gibt es nicht" und "Erledigt hat sich das deshalb noch lange nicht".
Insgesamt gab es 88 Zwischenrufe in den drei Debatten im Landtag sowie in der Feierstunde am 25.10.93 auf der Wartburg. Die meisten Zwischenrufe kamen aus der CDU-Fraktion (46), die SPD steuerte 15 bei, Bündnis 90/Grüne elf, Linke Liste-PDS vier und die F.D.P. einen. Die zwei fraktionslosen Abgeordneten brachten es auf immerhin sieben Zwischenrufe, was in enger Verbindung steht zum Eklat im Palas der Wartburg, wo sie vergeblich ein Rederecht forderten und dann des Saales verwiesen wurden. - Die meisten Zwischenrufe galten Rednern der Linken Liste-PDS (38), gefolgt von Bündnis 90/Grüne (17), CDU (14), SPD (6) und F.D.P. (1).
Quasi "nebenbei" erbrachte die wissenschaftliche Arbeit noch folgende Erkenntnisse über den Landtag der 1. Legislaturperiode (1990-94):
Der Thüringer Landtagsabgeordneten trafen sich zu insgesamt 125 Debatten. Die längste Sitzung dauerte 15 Stunden und 16 Minuten (am 15.7.93) - die kürzeste 16 Minuten (am 11.2.92). Rechnet man alle 125 Sitzungen zusammen, so ergibt sich eine Gesamt-Tagungsdauer von 945 Stunden und 36 Minuten - das entspricht einem Zeitraum von fünf Wochen, vier Tagen, neun Stunden und 36 Minuten (Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche, ergibt sich für die knapp vierjährige Wahlperiode eine Tagungsdauer von 23 Wochen, 3 Tagen, einer Stunde und 36 Minuten, also von fast einem halben Jahr).
Vier von zehn Sitzungen dauerten länger als neun Stunden - die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug sieben Stunden und 34 Minuten. In den 125 Sitzungen wurden 192 Gesetze beraten und verabschiedet. Der Umfang der sogenannten Plenarprotokolle beträgt knapp 10.000 Seiten.
Der Verfasser der Arbeit stammt aus Weimar in Thüringen. Holger Zürch (geboren 1967) arbeitet als freiberuflicher Journalist in Halle (Saale) und Leipzig. Er hat diese Dokumentation als Magister-Arbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geschrieben. Übereinstimmendes Gutachter-Urteil zur Arbeit: "gut" (2,0).
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
EinleitungIV
1.Grundlagen für Debatten im Thüringer Landtag1
1.1Organisation und Redekonstellation in den Debatten1
1.1.1Der Ältestenrat als Organisationsgremium3
1.1.2Richtlinien für die Rednerfolge3
1.1.3Richtlinien für die Dauer der Rede4
1.1.4Richtlinien für die Vortragsform5
1.1.5Richtlinien für Zwischenfragen und für Meldungen zur Geschäftsordnung6
1.1.6Richtlinien für persönliche Bemerkungen und...
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In den Landtagsdebatten 1991-93 zur neuen Thüringer Verfassung ging es hoch her. Das belegt eine wissenschaftliche Arbeit, die sich mit den Zwischenrufen während dieser Sitzungen in der ersten Legislaturperiode befaßt hat. Die Arbeit ist anläßlich des dreijährigen Verfassungs-Jubiläums am 25.10.96 veröffentlicht worden. Die Zwischenrufe wurden zur Untersuchung ausgewählt, um Erkenntnisse über Rhetorik und Debattenkultur im Thüringer Landtag zu gewinnen.
Das Spektrum der Zwischenrufe erstreckt sich von der flapsigen Bemerkung ( Wir haben nicht die Quotierung der Führerscheine gefordert") über Worte der Bestürzung ("Um Gottes Willen") bis zum Vorwurf ("Sie haben immer noch nicht begriffen, was Demokratie ist").
Einige Beispiele: "Jetzt hören Sie aber auf", "Die Mehrheit hat keinen Anspruch auf Wahrheit", "Das ist ja unerhört", "So ein Schwachsinn, der Untergang des Abendlandes", "Sie sind ein Demagoge", "Das glauben Sie wohl selber nicht", "Und da werden Sie nicht einmal rot dabei", "Sie schämen sich nicht ein Stück dabei?", "Jeder macht sich so lächerlich, wie er nur kann", "Ihre Rede ist primitiv", "Jederfrau gibt es nicht" und "Erledigt hat sich das deshalb noch lange nicht".
Insgesamt gab es 88 Zwischenrufe in den drei Debatten im Landtag sowie in der Feierstunde am 25.10.93 auf der Wartburg. Die meisten Zwischenrufe kamen aus der CDU-Fraktion (46), die SPD steuerte 15 bei, Bündnis 90/Grüne elf, Linke Liste-PDS vier und die F.D.P. einen. Die zwei fraktionslosen Abgeordneten brachten es auf immerhin sieben Zwischenrufe, was in enger Verbindung steht zum Eklat im Palas der Wartburg, wo sie vergeblich ein Rederecht forderten und dann des Saales verwiesen wurden. - Die meisten Zwischenrufe galten Rednern der Linken Liste-PDS (38), gefolgt von Bündnis 90/Grüne (17), CDU (14), SPD (6) und F.D.P. (1).
Quasi "nebenbei" erbrachte die wissenschaftliche Arbeit noch folgende Erkenntnisse über den Landtag der 1. Legislaturperiode (1990-94):
Der Thüringer Landtagsabgeordneten trafen sich zu insgesamt 125 Debatten. Die längste Sitzung dauerte 15 Stunden und 16 Minuten (am 15.7.93) - die kürzeste 16 Minuten (am 11.2.92). Rechnet man alle 125 Sitzungen zusammen, so ergibt sich eine Gesamt-Tagungsdauer von 945 Stunden und 36 Minuten - das entspricht einem Zeitraum von fünf Wochen, vier Tagen, neun Stunden und 36 Minuten (Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche, ergibt sich für die knapp vierjährige Wahlperiode eine Tagungsdauer von 23 Wochen, 3 Tagen, einer Stunde und 36 Minuten, also von fast einem halben Jahr).
Vier von zehn Sitzungen dauerten länger als neun Stunden - die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug sieben Stunden und 34 Minuten. In den 125 Sitzungen wurden 192 Gesetze beraten und verabschiedet. Der Umfang der sogenannten Plenarprotokolle beträgt knapp 10.000 Seiten.
Der Verfasser der Arbeit stammt aus Weimar in Thüringen. Holger Zürch (geboren 1967) arbeitet als freiberuflicher Journalist in Halle (Saale) und Leipzig. Er hat diese Dokumentation als Magister-Arbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geschrieben. Übereinstimmendes Gutachter-Urteil zur Arbeit: "gut" (2,0).
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
EinleitungIV
1.Grundlagen für Debatten im Thüringer Landtag1
1.1Organisation und Redekonstellation in den Debatten1
1.1.1Der Ältestenrat als Organisationsgremium3
1.1.2Richtlinien für die Rednerfolge3
1.1.3Richtlinien für die Dauer der Rede4
1.1.4Richtlinien für die Vortragsform5
1.1.5Richtlinien für Zwischenfragen und für Meldungen zur Geschäftsordnung6
1.1.6Richtlinien für persönliche Bemerkungen und...
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