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Die hergebrachten Erkenntnismittel in Verwaltungsverfahren setzen typischerweise auf Erfahrung; sie orientieren sich an tatsächlichen Beobachtungen aus der Vergangenheit, um Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Damit stoßen sie in einigen Rechtsbereichen jedoch an kognitive Grenzen. Simulationen können hier Abhilfe schaffen, indem sie fiktive Ersatzwirklichkeiten schaffen, an denen experimentiert wird, um die Ergebnisse sodann auf die Wirklichkeit rückzuübertragen. Sarah Jabri untersucht die Charakteristika von Simulationen, ihre Defizitbehaftung und die Funktionsabsicherung als Voraussetzung…mehr

Produktbeschreibung
Die hergebrachten Erkenntnismittel in Verwaltungsverfahren setzen typischerweise auf Erfahrung; sie orientieren sich an tatsächlichen Beobachtungen aus der Vergangenheit, um Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Damit stoßen sie in einigen Rechtsbereichen jedoch an kognitive Grenzen. Simulationen können hier Abhilfe schaffen, indem sie fiktive Ersatzwirklichkeiten schaffen, an denen experimentiert wird, um die Ergebnisse sodann auf die Wirklichkeit rückzuübertragen. Sarah Jabri untersucht die Charakteristika von Simulationen, ihre Defizitbehaftung und die Funktionsabsicherung als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Simulationen in Verwaltungsverfahren.
Autorenporträt
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; 2017 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; 2022 Zweite Juristische Prüfung; Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.