Die hergebrachten Erkenntnismittel in Verwaltungsverfahren setzen typischerweise auf Erfahrung; sie orientieren sich an tatsächlichen Beobachtungen aus der Vergangenheit, um Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Damit stoßen sie in einigen Rechtsbereichen jedoch an kognitive Grenzen. Simulationen können hier Abhilfe schaffen, indem sie fiktive Ersatzwirklichkeiten schaffen, an denen experimentiert wird, um die Ergebnisse sodann auf die Wirklichkeit rückzuübertragen. Sarah Jabri untersucht die Charakteristika von Simulationen, ihre Defizitbehaftung und die Funktionsabsicherung als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Simulationen in Verwaltungsverfahren.