Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, einseitig bedruckt, Note: 2,3, Universität Rostock (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Philosophie der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Frage, ob synthetische Urteile a priori für die Zwecke Kants unabdingbar sind, Beantwortung finden. Dazu soll zunächst die Einteilung der Urteile, wie in den Werken Immanuel Kants, der "Kritik der reinen Vernunft", und den "Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können" dargestellt, betrachtet und anschließend die Absicht Kants herausgearbeitet werden um letztlich zur Prüfung nach Alternativen oder Bestätigung zu suchen.Im Wesentlichen wird sich diese stark am Text orientierende Arbeit mit dem Anliegen Kants beschäftigen, Vernunfterkenntnis nicht anhand von irgendwelchen Begrifflichkeiten darzustellen, sondern auf reine Vernunft zu beziehen. Stammen Begriffe aus der Erfahrung, so sind sie empirisch, entspringen sie aber aus dem Vernunftvermögen selbst, so nennt Kant sie rein. Zusammenfassend erläutert Kant in der KrV die Möglichkeiten menschlicher Vernunft und die Grundlagen unseres Erfahrungswissens und der wissenschaftlichen Erkenntnis . In den Prolegomena versucht Kant, seine Vorstellungen die er in der vom Publikum oft als schwierig zu verstehenden KrV erläutert noch einmal zu verdeutlichen. Das Verständnis des Ansinnens Kants durch seine Urteilsarten seine Erkenntnistheorie zu begründen soll hier gezeigt werden. Was sind die Zwecke Kants, warum teilt er so ein und ist dies überhaupt haltbar?
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