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SKLAVEREI bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden. Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und…mehr

Produktbeschreibung
SKLAVEREI bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden. Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten z. B. die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, d. h. die Nachkommen von Sklaven waren ebenfalls unfrei.
Im weiteren Sinne zählen zur Sklaverei auch Freiheitsberaubung und Nötigung von Menschen ohne gesetzliche Grundlage beziehungsweise als Verstoß gegen die geltenden Gesetze. Die Grenzen zwischen Sklaverei und "sklavereiähnlichen" Erscheinungen wie etwa Zwangsarbeit sind fließend.
Das Wort "Sklave" wird häufig einer veralteten etymologischen Erklärung folgend vom griechischen Verb skyleúo, Nebenform skyláo 'Kriegsbeute machen' hergeleitet. Die heute gängige Herleitung geht jedoch von der Entlehnung aus dem lateinischen sclavus für die ethnische Gruppe der seit dem Mittelalter so genannten Slawen aus. (Rumänisch schiau, Plural schei, und albanisch shqa - beides veraltete Bezeichnungen für die (süd)slawischen Nachbarn, insbesondere Bulgaren und Serben - stammen aus derselben Quelle; beide Wörter konnten einst auch 'Diener', 'Sklave' bedeuten.) Einige Autoren neigen dazu, es in den Kämpfen der Ottonen gegen die Slawen im 10. Jahrhundert entstanden zu sehen, zumal bereits bei Widukind von Corvey und in den Quedlinburger Annalen für Slawe anstatt slavus' sclavus' geschrieben wird.
Autorenporträt
ginner, gerhart
DER AUTOR: ...wurde 1959in Linz/Donau geboren, wuchs in Mödling bei Wien auf und ging dort auch zur Schule, des weiteren verdingte er sich als Werbegestalter, Bühnenmaler und -Techniker. - dann verbrachte er viele Jahre in Italien, wo er als Tischler arbeitete und nebenbei ein typisch apulisches Lokal betrieb, bis er schlussendlich geheiratet wurde und wieder nach Wien zurückzog, dort verdingte er sich als Koch in diversen italienischen In-Restaurants Wiens und zum Schluss als Speisewagenkoch in internationalen Zügen. - danach machte er sich selbstständig als Gastronom und gründete ein eigenes In-Restaurant: "L'AMBASCIATA DELLA PUGLIA" - aus dessen Speisekarte entwickelte sich der kulturhistorische, 600-Seiten-Wälzer: "DAS VERMÄCHTNIS DER L'AMBASCIATA DELLA PUGLIA"