Gegenstand dieser Arbeit sind der rechtliche Rahmen des römischen Gesellschaftsvertrages (societas) und seine Anwendungen in der Rechtspraxis. Im ersten Abschnitt findet sich eine Auseinandersetzung mit den einflussreichen Thesen Franz Wieackers zur Geschichte der klassischen societas unter Berücksichtigung ihres spezifischen wissenschafts- und zeitgeschichtlichen Kontextes. Im zweiten Abschnitt werden die vielfältigen Varianten von societates anhand der römischen Quellen beschrieben, wobei dem Verhältnis von Vertragspraxis und Jurisprudenz besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Schließlich werden im dritten Abschnitt Rechtsfragen hinsichtlich des Entstehens und der Auflösung von Miteigentum der socii erörtert.