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Dieses Werk untersucht ausgehend von den mosaischen und kanonischen Bestimmungen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtsnormen sowie zahlreichen Quellen die Entwicklung der Strafbarkeit der Sodomie in Deutschland und Europa. Weder die Kulturen Vorderasiens und Ägyptens, der Griechen und Römer, noch die heidnischen Germanen, Kelten und Slawen sahen im Verkehr mit Tieren eine strafbare Handlung. Erst seit fränkischer Zeit wurden Täter und Tier durch die weltlichen Instanzen bei lebendigem Leibe verbrannt, begraben oder erhängt. Der Autor beleuchtet in seiner Studie die Entwicklung der Gründe…mehr

Produktbeschreibung
Dieses Werk untersucht ausgehend von den mosaischen und kanonischen Bestimmungen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtsnormen sowie zahlreichen Quellen die Entwicklung der Strafbarkeit der Sodomie in Deutschland und Europa. Weder die Kulturen Vorderasiens und Ägyptens, der Griechen und Römer, noch die heidnischen Germanen, Kelten und Slawen sahen im Verkehr mit Tieren eine strafbare Handlung. Erst seit fränkischer Zeit wurden Täter und Tier durch die weltlichen Instanzen bei lebendigem Leibe verbrannt, begraben oder erhängt. Der Autor beleuchtet in seiner Studie die Entwicklung der Gründe und Formen der Strafbarkeit, auch im Vergleich zu anderen "sodomitischen Sünden" wie homosexuellen Handlungen, Beischlaf mit Juden, Leichenschändung und Teufelsbuhlschaft.
Autorenporträt
Der Autor: Dominik Lang, geboren 1977 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaft in Tübingen und Madrid. 2007 promovierte er an der Universität Tübingen.
Rezensionen
«Mit seiner Arbeit "Sodomie und Strafrecht: Geschichte der Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Tieren" hat Lang nicht nur eine transdisziplinäre Untersuchung, die neben rechtshistorischen Aspekten auch die nicht minder wichtigen religionsgeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Einflüsse einer umfangreichen Betrachtung unterzieht, vorgelegt, sondern auch eine bis dahin bestehende Forschungslücke geschlossen. (...) Von großem Wert für weitere Forschungsarbeiten ist nicht zuletzt das umfangreiche, in Quellen- und Sekundärliteratur sowie Materialien gegliederte Literaturverzeichnis (243-266).» (Elisabeth Greif, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, ZRG GA, 128 (2011) 08)