Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz sowie der Verwertung von Software und Know-how. Dabei verfolgt sie den Ansatz Software und Know-how von der Wiege bis zur Bahre zu begleiten. Zu Beginn wird der Begriff Computersoftware terminologisch eingeordnet und deren rechtlicher Schutz im deutschen Immaterialgüterrecht aufgezeigt. Dem schließt sich eine Untersuchung über die Sachqualität von Software an. Die hierbei gefundenen Ergebnisse werden auf die vertragliche Verwertung von Software übertragen und Softwareüberlassungsverträge je nach ihrer konkreten Ausgestaltung einem Vertragsinstitut des BGB zugeordnet. Parallel zu den softwarerechtlichen Überlegungen erfolgt die Herausarbeitung eines vertraglichen Know-how-Begriffs, der sich von der kartell- bzw. lauterkeitsrechtlichen Definition abgrenzt. Auch für Know-how-Überlassungen werden im Folgenden unterschiedliche Vertragstypen untersucht, wobei eine einfache Übertragung der für Software gefundenen Ergebnisse aufgrund der Unterschiedlichkeit des Vertragsgegenstandes ausscheidet. Im Weiteren stellt die Arbeit verschiedene Ansätze zur Insolvenzfestigkeit von Softwarelizenzen sowie Know-how-Verträgen vor und diskutiert die bisherigen Gesetzesentwürfe zu diesem Thema. Zum Abschluss erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der geplanten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770.
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