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Der Standardkommentar zum SBG Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber das Soldatenbeteiligungsgesetz reformiert. Doch einige Neuerungen von damals wurden bereits wieder rückgängig gemacht. Wie ist der aktuelle Stand der Beteiligungsrechte?
Der Kommentar Soldatenbeteiligungsrecht ist die einzigartige Gesamtdarstellung der aktuellen Rechtslage zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Damit stehen Vertrauenspersonen sowie Disziplinarvorgesetzten neben den gesetzlichen Grundlagen ausführliche Erläuterungen zur rechtssicheren Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Pflichten zur Verfügung.
Weitere Inhalte:
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Produktbeschreibung
Der Standardkommentar zum SBG
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber das Soldatenbeteiligungsgesetz reformiert. Doch einige Neuerungen von damals wurden bereits wieder rückgängig gemacht. Wie ist der aktuelle Stand der Beteiligungsrechte?

Der Kommentar Soldatenbeteiligungsrecht ist die einzigartige Gesamtdarstellung der aktuellen Rechtslage zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Damit stehen Vertrauenspersonen sowie Disziplinarvorgesetzten neben den gesetzlichen Grundlagen ausführliche Erläuterungen zur rechtssicheren Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Pflichten zur Verfügung.

Weitere Inhalte:
RechtsprechungsübersichtEinführungserlass Nebengesetze (BwKoopG, Arbeitsschutzgesetz, SGB IX)
Dieses Buch gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 8 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereitgestellt werden muss.

"Auch im Sinne einer 'Waffengleichheit' ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte." Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 - N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172
Autorenporträt
Dr. jur. Andreas Gronimus war bis 2016 für den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte im Deutschen BundeswehrVerband verantwortlich. Er ist als Rechtsanwalt der Sozietät Dr. Baden & Kollegen in Bonn niedergelassen und veröffentlicht insbesondere zum Personalvertretungsrecht des Bundes und etlicher Länder sowie zum Soldatenbeteiligungsgesetz.