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Der vorliegende Kommentar zum Soldatengesetz war ursprünglich allein als Bestandteil des fünfbändigen, umfassenden Standardwerkes "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD)" konzipiert. Er ist Bestandteil des Band I dieses Gesamtkommentars "Beamtenrecht des Bundes und der Länder". Die immense Fülle des zu kommentierenden Stoffes haben aufgrund zahlreicher Anregungen aus interessierten Kreisen Herausgeber und Verlag veranlaßt, den Kommentar zum Soldatengesetz als Sonderausgabe herauszubringen. Sie entspricht in Grundstruktur und Anlage, Aufbau und Systematik der Kommentierung vollständig…mehr

Produktbeschreibung
Der vorliegende Kommentar zum Soldatengesetz war ursprünglich allein als Bestandteil des fünfbändigen, umfassenden Standardwerkes "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD)" konzipiert. Er ist Bestandteil des Band I dieses Gesamtkommentars "Beamtenrecht des Bundes und der Länder". Die immense Fülle des zu kommentierenden Stoffes haben aufgrund zahlreicher Anregungen aus interessierten Kreisen Herausgeber und Verlag veranlaßt, den Kommentar zum Soldatengesetz als Sonderausgabe herauszubringen. Sie entspricht in Grundstruktur und Anlage, Aufbau und Systematik der Kommentierung vollständig den für den GKÖD entwickelten Kriterien. In dieser Sonderausgabe wurden sämtliche wehrrechtlichen Regelungen aufgenommen, die in die Kommentierung des Soldatengesetzes einbezogen sind oder auf die Bezug genommen ist. Es sind dies jeweils in der am 1. Januar 1992 geltenden Fassung: Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) - die Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - das Soldatengesetz (SG), ein Auszug aus dem Einigun gsvertragsgesetz und der Anlage I (Recht der Soldaten - Kapitel IX des Sachgebiets B - Übergangsregelungen -), das Beteiligungsgesetz (BG), die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV), die Vorgesetztenverordnung (VorGV), die Erziehungsurlaubsverordnung für Soldaten (ErzUrlVSold). Sämtliche, diese Normen betreffenden Neuregelungen der Jahre 1990/91 einschließlich der am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Vorschriften sind in die Kommentierung einbezogen. Für die laut Gesetz über die Beteiligung der Soldaten und Zivilbediensteten gewählten Vertrauenspersonen ist der Kommentar ein aufgabenbezogenes, den gesamten Tätigkeitsbereich umfassendes, kompetentes Hilfsmittel für die Ausübung ihrer verantwortungsvollen Funktion auf Standort- wie auf Verbandsebene.