Nach der anfänglichen Euphorie über die deutsche Wiedervereinigung wurde offensichtlich, dass der Angleichungsprozess länger andauern sollte als anfänglich antizipiert. Das Ausmaß der gescheiterten Planwirtschaft in der DDR wurde anfangs unterschätzt und die wirtschaftliche Situation führte dazu, dass immer mehr finanzielle Unterstützungsmittel für den ausgerufenen "Aufbau Ost" zur Verfügung gestellt werden mussten. Durch die Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags für die Jahre 1991 und 1992 sollte ein finanzieller Beitrag aller Bevölkerungsgruppen zu den Kosten der Einheit geleistet werden. Im Jahr 1995 wurde der Solidaritätszuschlag erneut eingeführt - diesmal allerdings unbefristet. Daher wird der Solidaritätszuschlag auch knapp 20 Jahre nach seiner Wiedereinführung weiterhin als Ergänzungsabgabe erhoben.
In Bezug auf die politische und finanzielle Unterstützungsleistung für den "Aufbau Ost" konnte ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern erzielt werden. Auf den Fonds "Deutsche Einheit" im Zeitraum 1990 bis 1994 folgte ab dem Jahr 1995 ein Solidarpakt im Rahmen des Bund Länder Finanzausgleichs durch die Bereitstellung von Zuweisungen. Der Solidarpakt hatte ursprünglich eine Laufzeit bis einschließlich 2004 und wurde bereits 2001 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, in welchem Maße eine Fortführung von Solidaritätszuschlag und Solidarpakt nach 2019 weiterhin gerechtfertigt ist. Um eine angemessene Einschätzung der Gegebenheiten nachzuvollziehen, sollen themenorientierte Studien von führenden Wirtschaftsforschungsunternehmen einbezogen werden.
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In Bezug auf die politische und finanzielle Unterstützungsleistung für den "Aufbau Ost" konnte ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern erzielt werden. Auf den Fonds "Deutsche Einheit" im Zeitraum 1990 bis 1994 folgte ab dem Jahr 1995 ein Solidarpakt im Rahmen des Bund Länder Finanzausgleichs durch die Bereitstellung von Zuweisungen. Der Solidarpakt hatte ursprünglich eine Laufzeit bis einschließlich 2004 und wurde bereits 2001 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, in welchem Maße eine Fortführung von Solidaritätszuschlag und Solidarpakt nach 2019 weiterhin gerechtfertigt ist. Um eine angemessene Einschätzung der Gegebenheiten nachzuvollziehen, sollen themenorientierte Studien von führenden Wirtschaftsforschungsunternehmen einbezogen werden.
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