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Die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem brutalen Abbruch von Geschäftsbeziehungen geben immer wieder Anlass zur Sorge angesichts der Entwicklung, die die Rechtsprechung in den letzten Jahren herbeigeführt hat. Die Bilanz der Anwendung von Artikel L. 442-6 I 5° des Handelsgesetzbuchs, der ursprünglich durch das Galland-Gesetz geschaffen wurde, um die vom Markt ausgeschlossene Partei beim Abbruch einer etablierten Geschäftsbeziehung zu schützen, zeugt zwanzig Jahre später von zahlreichen Fehlentwicklungen und führt manchmal sogar zum Gegenteil dessen, wofür dieser Artikel konzipiert…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem brutalen Abbruch von Geschäftsbeziehungen geben immer wieder Anlass zur Sorge angesichts der Entwicklung, die die Rechtsprechung in den letzten Jahren herbeigeführt hat. Die Bilanz der Anwendung von Artikel L. 442-6 I 5° des Handelsgesetzbuchs, der ursprünglich durch das Galland-Gesetz geschaffen wurde, um die vom Markt ausgeschlossene Partei beim Abbruch einer etablierten Geschäftsbeziehung zu schützen, zeugt zwanzig Jahre später von zahlreichen Fehlentwicklungen und führt manchmal sogar zum Gegenteil dessen, wofür dieser Artikel konzipiert wurde. Die Studie, die durch verschiedene Standpunkte untermauert wird, enthält mehrere Denkanstöße und Lösungsansätze für die Fehlentwicklungen, mit denen Artikel L. 442-6 I 5° konfrontiert ist. Insbesondere die Möglichkeit, den Begriff der "etablierten Geschäftsbeziehung" genauer zu definieren, eine "Checkliste" von Kriterien für die Berechnung der Kündigungsfristen vorzuschlagen, eine Obergrenze für deren Dauer festzulegen, die Vervielfältigung von Branchenvereinbarungen zu fördern, einen Vorschlag für entschädigungsspezifische Kompatibilitätskonzepte einzufügen, um die Wiedergutmachung des Schadens möglichst genau zu bewerten.
Autorenporträt
Nach ihrem Studium des Privatrechts an der Universität Panthéon-Assas beschloss Philippine Brisset, mehrere Arbeiten zu Themen im Zusammenhang mit dem Recht der wettbewerbsbeschränkenden Praktiken zu schreiben - insbesondere zum brutalen Bruch etablierter Geschäftsbeziehungen -, um dessen Anwendung zu beherrschen und zu antizipieren.