Sonderabdruck aus den Verhandlungen des 26. deutschen Juristentages. Beilage zu den Verhandlungen des 27 deutschen Juristentages
Herausgeber: Deutscher Juristentag e. V.
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Produktdetails
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- Verhandlungen des Deutschen Juristentages
- Verlag: De Gruyter
- 1904.
- Seitenzahl: 200
- Erscheinungstermin: 14. Januar 1904
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 17mm
- Gewicht: 407g
- ISBN-13: 9783112602492
- ISBN-10: 3112602498
- Artikelnr.: 62911283
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
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- Verlag: De Gruyter
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Machten des Herrn Professor Dr. Kars Hareis in München. über die Frage: Wie weit ist ein Recht am eigenen Bild anzuerkennen und zu schützen -- II. Gutachten des Herrn Geh. Justiz- und Kammergerichtstat Dr. Keyßner über die Frage: Zum Schutz des Rechts am eigenen Bilde -- III. Gutachten des Herrn Professor Dr. Heinrich Waentig in Greifswald über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Industriekartelle -- IV. Gutachten, erstattet von Herrn Dr. Julius Landesberger, Universitätsdozent und Advokat in Wien, über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Industriekartelle -- V. Gutachten des Herrn Notars Justizrat F. Dorst in Köln über die Frage: Ist eine Änderung des 313 B.G.B. geboten, wonach ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstücke zu übertragen, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedarf? Soll statt dessen Schriftlichkeit oder selbst mündliche Vereinbarung genügen -- VI. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. I. Stranz in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich die Änderung der Vorschrift des 313 B.G.B., wonach die obligatorische Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstückseigentums an gerichtliche oder notarielle Beurkundung des Vertrages geknüpft ist -- VII. Kurze Bemerkungen zur Frage der Aufhebung oder Änderung des 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Herrn Rechtsanwalt und Notar Karl Haenschke zu Berlin -- VIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrats a. D. Stenglein in Leipzig über die Frage: Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage vor Gericht im deutschen Rechte beibehalten, im österreichischen Rechte eingeführt werden
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Machten des Herrn Professor Dr. Kars Hareis in München. über die Frage: Wie weit ist ein Recht am eigenen Bild anzuerkennen und zu schützen -- II. Gutachten des Herrn Geh. Justiz- und Kammergerichtstat Dr. Keyßner über die Frage: Zum Schutz des Rechts am eigenen Bilde -- III. Gutachten des Herrn Professor Dr. Heinrich Waentig in Greifswald über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Industriekartelle -- IV. Gutachten, erstattet von Herrn Dr. Julius Landesberger, Universitätsdozent und Advokat in Wien, über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Industriekartelle -- V. Gutachten des Herrn Notars Justizrat F. Dorst in Köln über die Frage: Ist eine Änderung des 313 B.G.B. geboten, wonach ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstücke zu übertragen, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedarf? Soll statt dessen Schriftlichkeit oder selbst mündliche Vereinbarung genügen -- VI. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. I. Stranz in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich die Änderung der Vorschrift des 313 B.G.B., wonach die obligatorische Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstückseigentums an gerichtliche oder notarielle Beurkundung des Vertrages geknüpft ist -- VII. Kurze Bemerkungen zur Frage der Aufhebung oder Änderung des 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Herrn Rechtsanwalt und Notar Karl Haenschke zu Berlin -- VIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrats a. D. Stenglein in Leipzig über die Frage: Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage vor Gericht im deutschen Rechte beibehalten, im österreichischen Rechte eingeführt werden