Zum Werk:
Die Arbeit konzentriert sich innerhalb des Feldes der Sonderabgabe auf diejenige mit Antriebs- und Sanktionsfunktion, deren verfassungsrechtlichen Vorgaben das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bisher stets offengelassen hat.
Nach einer Beschreibung seiner Funktionsweise wird dieser Typus von Sonderabgabe im einzelnen von den hergebrachten Instituten des Finanzverfassungsrechts, aber auch innerhalb der Sonderabgaben abgegrenzt, um dann die Anforderungen, die das Grundgesetz aufstellt, positiv zu entwickeln. Hierbei stehen das Bundes- und das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere die Grundrechte, im Vordergrund des Interesses.
Zielgruppe/Target groups: Richter, Rechtswissenschaftler, Unternehmen
Die Arbeit konzentriert sich innerhalb des Feldes der Sonderabgabe auf diejenige mit Antriebs- und Sanktionsfunktion, deren verfassungsrechtlichen Vorgaben das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bisher stets offengelassen hat.
Nach einer Beschreibung seiner Funktionsweise wird dieser Typus von Sonderabgabe im einzelnen von den hergebrachten Instituten des Finanzverfassungsrechts, aber auch innerhalb der Sonderabgaben abgegrenzt, um dann die Anforderungen, die das Grundgesetz aufstellt, positiv zu entwickeln. Hierbei stehen das Bundes- und das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere die Grundrechte, im Vordergrund des Interesses.
Zielgruppe/Target groups: Richter, Rechtswissenschaftler, Unternehmen