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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Fachhochschule Jena, Veranstaltung: Erzeihungswissenschaften Grundstudium Diplom, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Fachhochschule Jena, Veranstaltung: Erzeihungswissenschaften Grundstudium Diplom, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und
den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen
eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei
gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands
verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom
Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des
Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: ...menschliches Leben in seiner
Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht
mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des
Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Was
bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über
Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der
Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter
Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde
liegt und sich daraus ergibt.
Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien
der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik
aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen
Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die anders sind, aber darum
nicht weniger Mensch , sonder gleichberechtigt innerhalb unsres
Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben
sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen?
Und wo liegen die Grenzen? [...]
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