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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 5.5, Universität Basel, Sprache: Deutsch, Abstract: Was passiert, wenn die Informationsrechte von Aktionären durch die Gesellschaftsorgane verwehrt bleiben und die Aktionäre von grundlegenden Geschäftsangelegenheiten ausgeschlossen werden? Diese Seminararbeit befasst sich genau mit der Lösung dieser Problematik und zwar anhand der im Jahr 1991 eingeführten Gesetzesregelung der Sonderprüfung gem. Art. 697a bis g OR. Was man unter solch einer Prüfung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 5.5, Universität Basel, Sprache: Deutsch, Abstract: Was passiert, wenn die Informationsrechte von Aktionären durch die Gesellschaftsorgane verwehrt bleiben und die Aktionäre von grundlegenden Geschäftsangelegenheiten ausgeschlossen werden? Diese Seminararbeit befasst sich genau mit der Lösung dieser Problematik und zwar anhand der im Jahr 1991 eingeführten Gesetzesregelung der Sonderprüfung gem. Art. 697a bis g OR. Was man unter solch einer Prüfung versteht, worin ihr Anwendungsbereich und Ziel besteht und wie die Aktionäre diese Möglichkeiten nutzen können, wird in dieser Arbeit genauestens erläutert. Unter anderem wird dabei auf das eigentliche Hauptverfahren und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, an die sich sowohl die Gesellschaftsorgane als auch die Aktionäre und der Sonderprüfer während der Prüfungszeit zu halten haben, eingegangen. Abschliessend wird anhand aktueller Problematiken und Risiken, die mit einer Sonderprüfung einhergehen, ermittelt werden, ob diese Art der Prüfung eine angemessene Lösung für die Wahrung der Transparenz in den Gesellschaften ist oder ob diese nur eine Scheinvorstellung des Gesetzgebers darstellt, welche jedoch in der Praxis versagt. Im Verborgenen gebliebene Überschreitungen von Zuständigkeitsbereichen, Übervorteilungen der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates und verdeckte Gewinnausschüttungen, all dies sind Missstände, die auf Dauer bei den Aktionären Misstrauen und Unsicherheiten schaffen. Um der Problematik einer diktatorischen Gesellschaftsführung entgegenzutreten, hat der Gesetzgeber den Aktionären die Möglichkeit gegeben selbst am Geschehen innerhalb der Gesellschaft mitzuwirken, indem Transparenz zwischen der Gesellschaft und den Aktionären geschaffen wurde. Um den Aktionären Sicherheiten zu bieten, wurden als ein wichtiger Teil des Aktienrechts die sogenannten Schutzrechte eingeführt. Eines dieser Schutzrechte sind die Informationsrechte der Aktionäre. Diese gewähren ihnen Auskunft und Einsicht in die laufenden Geschäfte ihrer Gesellschaft.
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