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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0 (17 Punkte), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagen und Probleme des Verfassungsrechts (Seminar für Nebenfachstudierende), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung als einerder elementarsten Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie angesehen werden. Beschränkungenund gar Verbote dieses Grundrechtes bedürfen gewichtiger Gründe. Die vorliegende Arbeit soll…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0 (17 Punkte), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagen und Probleme des Verfassungsrechts (Seminar für Nebenfachstudierende), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung als einerder elementarsten Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie angesehen werden. Beschränkungenund gar Verbote dieses Grundrechtes bedürfen gewichtiger Gründe. Die vorliegende Arbeit soll denBeschränkungen und Verboten von Versammlungen nachspüren.Zunächst wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG in seinen Grundelementenwie der Charakterisierung von Versammlungen als kollektives Handeln, Friedlichkeit undWaffenlosigkeit skizziert werden, bevor auf die Beschränkungen eingegangen wird. Hier wirdzunächst das Versammlungsgesetz betrachtet, welche die Unterscheidung in Versammlungen unterfreiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen trifft. Desweiteren wird auf dasUniform- und Vermummungsverbot sowie weitere Auflagen durch zuständige Behörden,insbesondere das Verwenden von Fahnen und Symbolen, eingegangen. Unter 4.) werdenEinschränkungen durch § 130 IV StGB erörtert, genauer gesagt die Schutzgüter öffentlicher Friedeund Menschenwürde sowie die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung dernationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Weiter werden dann das neue bayerischesowie das sächsische Versammlungsgesetz in ihren Grundzügen betrachtet, bevor einigeSchlussbemerkungen ein kurzes Fazit ziehen sollen.