Seit jeher sind Nebenhaushalte bekannt, die besonderer Verwaltung unterstehen, vom Gesamtbudget abgetrennt und einem besonderen Zweck gewidmet sind. Wegen des Budgetrechts des Parlaments stellen solche Sondervermögen aber verfassungsrechtlich problematische Haushaltsausgliederungen dar. Die ungebrochene Gründungsbereitschaft erfordert eine umfassende verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aufarbeitung des Instituts des rechtlich unselbständigen Sondervermögens. Die Autorin nimmt sich dem Prüfungsbedarf an, geht auf die Rechtsstellung der Sondervermögen, unterschiedliche Verwaltungsformen, die Vorgaben durch Staatsstrukturprinzipien sowie die haushaltsverfassungsrechtlichen Anforderungen ein. Sie befasst sich mit dem Verhältnis Muttergemeinwesen Bund/Sondervermögen, mit der Insolvenzfähigkeit des Sondervermögens und Fragen der Amtshaftung.