Die Haftstrafe des Autors und die Bekanntschaft mit dem Militärgefängnis Schwedt gehen auf das Jahr 1968 zurück, in dem sich in Ost wie West gesellschaftliche Aufbrüche mit Langzeitwirkung zutrugen. Im Osten war es der "Prager Frühling", der die Menschen unmittelbar betraf und Stellungnahme verlangte, was unter DDR-Verhältnissen freilich riskant war und im Armeedienst noch verschärft ausfiel, wie es Klaus Auerswald wegen einer bloßen Meinungsäußerung leidvoll erfahren musste. Das Militärgefängnis Schwedt, in der Uckermark am Westrand der Oderniederung gelegen, war das einzige in der DDR, in das Angehörige der Nationalen Volksarmee und der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern verbracht wurden. Nicht nur Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung sowie Militärstraftaten wie Befehlsverweigerung, Fahnenflucht, Alkohol im Dienst führten zur Inhaftierung, sondern auch Meinungsäußerungen Andersdenkender, die als sogenannte Staatsfeindliche Hetze und Staatsverleumdung oder ähnlich willkürlich ausgelegt wurden, wie im vorliegenden Falle ...