Das Problem der Stelle, welche das Völkerrecht in Hegels philosophischem System einnimmt, stellt die Konzeption und den Inhalt seiner rechtspolitischen Theorie in Frage. Insbesondere dadurch was der Autor als "souveränes Vergehen" und "idealistische Cäsur" beschreibt. Die Grundlinien dieser Arbeit kehren zurück zu den grundlegenden Figuren der Philosophie Hegels und ziehen sich auf den Problemkreis des Verhältnisses zwischen des Rechts und der Geschichte, in Rücksicht auf die konstitutive Rolle der Gewalt bei jeder Institutionalisierung des Rechts und der Begründung neuer Lebensgestalten, zusammen. Das Hauptthese konzentriert sich auf das Bestehen der dialektischen Kluft innerhalb der Hegelschen Differenzierung zwischen der Freiheitsvollendung im Staate und dem philosophischen Wissen, das für die Weltgeschichte grundlegend ist: der Begriff der absoluten Freiheit, der in seiner Abstraktheit in der Weltgeschichte seine Kraft der Zerstörung zeigt, ist gerade dasselbe, was am Begriffder Philosophie selbst tief geschichtlich ist, worin er aber seine konkrete Macht bei der Entstehung neuer normativer Ordnungen mit sich bringt.