Die Souveränität ist die Seele im Staat. So jedenfalls haben es Staatsrechtslehrer seit Jean Bodin formuliert. Welche unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Funktionen hat »Souveränität« in unterschiedlichen historischen Kontexten und regionalen Sphären - beispielsweise bei der Staatenbildung, für Föderalismuskonzepte oder innerhalb nationaler Individualität? Müssen, ja dürfen überhaupt Souveränität und Verfassung als Paradoxon aufgefaßt werden? Die Konzeptionen von »Souveränität« hieraufhin zu untersuchen, ist gerade deswegen notwendig, da versucht wird, die »nach-souveräne« Ära zu inszenieren. »Souveränität« erscheint im Kontext des »Werdens Europas«, der weltweiten Ökonomie, der globalen Informationsgesellschaft und supranationaler Zusammenschlüsse als »Relikt«.
In dem vorliegenden Sammelband werden englische und deutsche Konzeptionen von »Souveränität« aus unterschiedlichen Epochen (16. bis 20. Jahrhundert) vorgestellt, die verschiedenen europäischen Nationen und Kanada entstammen. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen Hobbes, Locke, Schlözer, Kant, Rathenau und Rawls. Der Widerstreit der Konfessionen, der Dualismus von Staat und Kirche, die Entstehung des »frühmodernen« Staates, die »Aufklärung«, die »Nationalstaatsbildung«, die »Industrialisierung« und der »Konstitutionalismus« bezeichnen für dieses Thema Aspekte des historischen Interpretationsrahmens. Die Diskussion um »Souveränität« ist Geschichte, nicht aber Vergangenheit.
In dem vorliegenden Sammelband werden englische und deutsche Konzeptionen von »Souveränität« aus unterschiedlichen Epochen (16. bis 20. Jahrhundert) vorgestellt, die verschiedenen europäischen Nationen und Kanada entstammen. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen Hobbes, Locke, Schlözer, Kant, Rathenau und Rawls. Der Widerstreit der Konfessionen, der Dualismus von Staat und Kirche, die Entstehung des »frühmodernen« Staates, die »Aufklärung«, die »Nationalstaatsbildung«, die »Industrialisierung« und der »Konstitutionalismus« bezeichnen für dieses Thema Aspekte des historischen Interpretationsrahmens. Die Diskussion um »Souveränität« ist Geschichte, nicht aber Vergangenheit.