Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt der Arbeit des ASD stehen Kinder und Jugendliche, sowie die Förderung ihrer individuellen Entwicklung. Dabei steht der Schutz der jungen Menschen an oberster Stelle. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden bei der Ausübung ihrer erzieherischen Verantwortung unterstützt und von Fachkräften in vielfältigen Lebenslagen beraten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), primär das 4. Buch im Bereich des Familien- und Verwandtschaftsrechts, das Familienverfahrensgesetz (FamFG), sowie das Grundgesetz bilden unter anderem rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Arbeit im ASD. Gesetze wie bspw. das Strafgesetz, Jugendgerichtsgesetz etc. sind immer wieder in Einzelfällen oder besonderen Situationen relevant. Handlungsgrundlage für die Arbeit der Fachkräfte bildet vorrangig das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die in diesem Gesetzbuch aufgeführten Hilfen bilden die Kernaufgaben des ASD. Die Hilfen zur Erziehung (§§27ff SGB VIII) werden von Fachkräften des ASD vermittelt und Familien diesbezüglich beraten. Nach §1 Abs. 1 SGB VIII hat jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder junge Erwachsene (unter 27 Jahren) "(...) das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit". Zunächst ist es Aufgabe (Recht und Pflicht) der Erziehungsberechtigten, diesem Anspruch des jungen Menschen nachzukommen (§1 Abs. 2 SGB VIII). Aus diesen Rechten und Pflichten resultiert zugleich die Pflicht für das Jugendamt als staatliche Organisation, zu prüfen, ob Erziehungsberechtigte den Pflichten auf Förderung, Erziehung und Entwicklung nachkommen und wenn nicht, ggf. im Rahmen ihres "staatlichen Wächteramtes" einzugreifen (§1 Abs. 2f SGB VIII). Durch die im SGB VIII festgehaltenen Hilfen zur Erziehung (§§27ff SGB VIII) kann die Jugendhilfe den jungen Menschen und ihren Familien Hilfestellungen geben und die Entwicklung der jungen Menschen fördern (§1 Abs. 3 SGB VIII). Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im ASD ist zum anderen die Stellung als staatliches Wächteramt und der damit verbundene Schutzauftrag im Bereich des Kindeswohls.
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