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Die Anerkennung der indigenen Völker in Mexiko ist von äußerster Wichtigkeit, angesichts der Situation, in der sie jahrhundertelang in unserer Verfassung von 1824, 1857 und sogar 1917 fehlten, um schließlich im Jahr 2001 diese Anerkennung zu erhalten, dem Datum, an dem die indigenen Völker in Artikel 2do unserer magna carta eingetragen sind, Diese Anerkennung wurde mit dem Erwerb von Rechten und Pflichten durch den Staat von den drei Regierungsordnungen im Sinne der Durchführung der Entwicklung für diese Gruppen erreicht, allerdings mit einem großen Mangel an rechtlichen Instrumenten, um diese Entwicklung einzufordern.…mehr

Produktbeschreibung
Die Anerkennung der indigenen Völker in Mexiko ist von äußerster Wichtigkeit, angesichts der Situation, in der sie jahrhundertelang in unserer Verfassung von 1824, 1857 und sogar 1917 fehlten, um schließlich im Jahr 2001 diese Anerkennung zu erhalten, dem Datum, an dem die indigenen Völker in Artikel 2do unserer magna carta eingetragen sind, Diese Anerkennung wurde mit dem Erwerb von Rechten und Pflichten durch den Staat von den drei Regierungsordnungen im Sinne der Durchführung der Entwicklung für diese Gruppen erreicht, allerdings mit einem großen Mangel an rechtlichen Instrumenten, um diese Entwicklung einzufordern.
Autorenporträt
Ismael Aguillón León, est titulaire de deux diplômes post-doctoraux en droit, d'un doctorat en droit de l'université de Basse Californie, d'un doctorat en droit pénal du CESCIJUC, d'un doctorat en droit et sciences juridiques de l'UDF, d'un master en travail social de l'UANL, d'un master en droit civil de l'UDF, d'une licence en droit de l'UNAM et d'une licence en TS. UNAM.