Was soziale Gerechtigkeit sei, wer für ihre Realisierung zu sorgen habe und insbesondere welche Rolle der Staat dabei zu spielen habe - darüber wird in jüngster Zeit lebhaft gestritten. Vernehmbar ist dabei vor allem die Forderung, das Ziel sozialer Gerechtigkeit auf die Gewährleistung von formaler Chancengleichheit zu begrenzen. Becker und Hauser gehen vor diesem Hintergrund vom Sozialstaatsgebot aus und systematisieren die daraus ableitbaren Ziele der Startchancengleichheit, der Leistungs-, der Bedarfs- und der Generationengerechtigkeit mit ihren Interdependenzen. Insbesondere die Ziele Chancengleichheit und Bedarfsgerechtigkeit stehen in einem komplementären Verhältnis, was in der politischen Diskussion häufig verkannt wird. Der empirische Teil zum Status quo sozialer Gerechtigkeit geht unter anderem auf die Bildungsbeteiligung junger Menschen nach ihrer sozialen Herkunft ein, auf geschlechtsspezifische Chancen, die Vermögensverteilung sowie die Ungleichverteilung der Markt- und der Nettoeinkommen. Schließlich werden die gängigen Generationenbilanzen durch eine umfassendere Betrachtung des Generationenerbes erweitert. Im Ergebnis wird offensichtlich, daß Defizite insbesondere hinsichtlich der Chancengleichheit und - in zunehmendem Maß - bei der Umsetzung von Bedarfsgerechtigkeit bestehen.