Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat die Diskussion um soziale Grundrechte an Bedeutung gewonnen. In den Verfassungen der neuen Bundesländer sind sie zahlreich enthalten. In die westdeutschen Landesverfassungen wurden sie in den letzten Jahren im Rahmen von Verfassungsänderungen vermehrt aufgenommen. Auch auf europäischer Ebene erlangen sie durch die Aufnahme in die Europäische Grundrechtscharta einen größeren Stellenwert. Die Arbeit zeigt, dass die normative Wirkung sozialer Grundrechte gering ist. Sie sind keine echten Grundrechte und daher auch nicht einklagbar. Trotzdem stehen sie als Sinnbild für eine moderne Verfassung. Ihre Umsetzung in den einzelnen Landesverfassungen sowie deren Vereinbarkeit mit Bundesrecht werden in dieser Arbeit betrachtet.