Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Institut für Juristische Weiterbildung, Abt. II: Anwaltsrecht ), Veranstaltung: Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll dazu dienen, sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen dem Mieterschutz in der Bundesrepublik Deutschland und dem US-Bundesstaat Kalifornien zu beleuchten.
Das dies in der Vergangenheit in der deutschen oder kalifornischen Rechtsliteratur und -praxis noch nicht geschehen ist, erscheint unter mehreren Aspekten schwer nachvollziehbar:
Das aktuelle Zeitalter ist außerordentlich geprägt durch die Globalisierung, also gerade durch die Vernetzung verschiedener Bereiche verschiedener Nationen.
Indes war in dieser Arbeit zu prüfen, ob diese Vernetzung vor der Rechtsmaterie des Mieterschutzes Halt gemacht hat oder ob doch weitere Parallelen festzustellen sein würden, die inhaltlich über den Fakt der teilweise gemeinsamen Geschichtsereignisse in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hinausgehen.
Ein solcher Wissensaustausch kann ferner in einer Besserstellung im internationalen Wettbewerb zwischen Kanzleien resultieren.
Zudem sind aufgrund der globalen, sich aber besonders auf den US-amerikanischen Immobilienmarkt ausgewirkt habenden Finanzkrise aus 2008 mit Folgen bis heute vielerlei Immobilieninvestitionen in einer der für sich betrachtet größten Wirtschaftsregion möglich geworden.
Diese neuen Investoren = Eigentümer müssen und wollen vertreten werden.
Rationalitätsgewinne und Kostensenkungen im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den USA bzw. speziell Kalifornien können nur durch vergleichende Einsichten in die jeweiligen Rechtssysteme gewonnen werden.
Dabei war festzustellen, dass sowohl das deutsche als auch das kalifornische Recht eher eine rechtsisolierte (im deutschen BGB in weniger als einhundert Paragraphen abge-/behandelte) Materie istals eine durch das gesamte internationale Recht rotierende.
Dennoch suchen beide Systeme einen gemeinsamen Nenner, nämlich die Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Facetten des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter.
Behandelt werden im Folgenden u.a. die Abhängigkeit des Mieters vom eigentumsstarken Vermieter sowie die daraus für beide Parteien entstehenden Rechte und Pflichten, ferner aber auch deren dogmatisch gleichgesetzte Stellung als Vertragspartner ohne Subordinationsverhältnis (erster und zweiter Teil). Im abschließenden dritten Teil wird ein Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Mieterschutz herausgearbeitet und die zukünftige (mögliche) Situation beleuchtet.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Das dies in der Vergangenheit in der deutschen oder kalifornischen Rechtsliteratur und -praxis noch nicht geschehen ist, erscheint unter mehreren Aspekten schwer nachvollziehbar:
Das aktuelle Zeitalter ist außerordentlich geprägt durch die Globalisierung, also gerade durch die Vernetzung verschiedener Bereiche verschiedener Nationen.
Indes war in dieser Arbeit zu prüfen, ob diese Vernetzung vor der Rechtsmaterie des Mieterschutzes Halt gemacht hat oder ob doch weitere Parallelen festzustellen sein würden, die inhaltlich über den Fakt der teilweise gemeinsamen Geschichtsereignisse in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hinausgehen.
Ein solcher Wissensaustausch kann ferner in einer Besserstellung im internationalen Wettbewerb zwischen Kanzleien resultieren.
Zudem sind aufgrund der globalen, sich aber besonders auf den US-amerikanischen Immobilienmarkt ausgewirkt habenden Finanzkrise aus 2008 mit Folgen bis heute vielerlei Immobilieninvestitionen in einer der für sich betrachtet größten Wirtschaftsregion möglich geworden.
Diese neuen Investoren = Eigentümer müssen und wollen vertreten werden.
Rationalitätsgewinne und Kostensenkungen im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den USA bzw. speziell Kalifornien können nur durch vergleichende Einsichten in die jeweiligen Rechtssysteme gewonnen werden.
Dabei war festzustellen, dass sowohl das deutsche als auch das kalifornische Recht eher eine rechtsisolierte (im deutschen BGB in weniger als einhundert Paragraphen abge-/behandelte) Materie istals eine durch das gesamte internationale Recht rotierende.
Dennoch suchen beide Systeme einen gemeinsamen Nenner, nämlich die Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Facetten des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter.
Behandelt werden im Folgenden u.a. die Abhängigkeit des Mieters vom eigentumsstarken Vermieter sowie die daraus für beide Parteien entstehenden Rechte und Pflichten, ferner aber auch deren dogmatisch gleichgesetzte Stellung als Vertragspartner ohne Subordinationsverhältnis (erster und zweiter Teil). Im abschließenden dritten Teil wird ein Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Mieterschutz herausgearbeitet und die zukünftige (mögliche) Situation beleuchtet.
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