Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist ein Gesetz in Deutschland, dass das Verfahren vor den Sozialgerichten regelt. Die Sozialgerichte sind spezialisierte Gerichte, die sich mit Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts befassen, darunter Fragen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Sozialhilfe und anderer sozialer Leistungen.