Sozialgerichtsgesetz (SGG)Vollzitat: "Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) geändert worden ist"Rechtsstand: 05. Oktober 2021Inhalt:Erster Teil - GerichtsverfassungErster Abschnitt - Gerichtsbarkeit und RichteramtZweiter Abschnitt - SozialgerichteDritter Abschnitt - LandessozialgerichteVierter Abschnitt - BundessozialgerichtFünfter Abschnitt - Rechtsweg und ZuständigkeitZweiter Teil - VerfahrenErster Abschnitt - Gemeinsame VerfahrensvorschriftenErster Unterabschnitt - Allgemeine VorschriftenZweiter Unterabschnitt - BeweissicherungsverfahrenDritter Unterabschnitt - Vorverfahren und einstweiliger RechtsschutzVierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten RechtszugFünfter Unterabschnitt - Urteile und BeschlüsseSechster Unterabschnitt (weggefallen)Zweiter Abschnitt - RechtsmittelErster Unterabschnitt - BerufungZweiter Unterabschnitt - RevisionDritter Unterabschnitt - Beschwerde, Erinnerung, AnhörungsrügeDritter Abschnitt - Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere VerfahrensvorschriftenVierter Abschnitt - Kosten und VollstreckungErster Unterabschnitt - KostenZweiter Unterabschnitt - VollstreckungDritter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften