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Am 1. April 2008 ist das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in Kraft getreten. Mit der Reform werden weite Teile des Sozialgerichtsverfahrens an Vorbilder der VwGO angepasst. Die Verfahren sollen dadurch entlastet und beschleunigt werden. Ob die neuen Vorschriften auch für die Beteiligten verfahrensgerecht formuliert und in der Praxis handhabbar sind, wird die Rechtspraxis unter Beweis stellen müssen.
Die vielfältigen Neuerungen stellen - insbesondere unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - eine Herausforderung für Gerichte, Anwälte und Verfahrensbeteiligte dar. Die Neuauflage
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Produktbeschreibung
Am 1. April 2008 ist das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in Kraft getreten. Mit der Reform werden weite Teile des Sozialgerichtsverfahrens an Vorbilder der VwGO angepasst. Die Verfahren sollen dadurch entlastet und beschleunigt werden. Ob die neuen Vorschriften auch für die Beteiligten verfahrensgerecht formuliert und in der Praxis handhabbar sind, wird die Rechtspraxis unter Beweis stellen müssen.

Die vielfältigen Neuerungen stellen - insbesondere unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - eine Herausforderung für Gerichte, Anwälte und Verfahrensbeteiligte dar. Die Neuauflage des Handkommentars bietet zeitnah zur Reform eine umfassende und praxisgerechte Kommentierung des reformierten Gesetzes. Ein Autorenteam aus erfahrenen Richtern aller Instanzen lotet die neuen Möglichkeiten, aber auch Grenzen aus.

Die Schwerpunkte des neuen SGG werden ausführlich erläutert - insbesondere o Neue Präklusionsvorschriften, §§ 106a, 157a; o neu eingeführte fiktive Klagerücknahme, §§ 102 Abs. 2; o erhöhte Anforderungen an Klageschriften und deren Begründungen; o Einbeziehung neuer Verwaltungsakte in laufende Gerichtsverfahren; o Einführung von Musterverfahren, § 114a; o neue erstinstanzliche Zuständigkeiten der Landessozialgerichte; o neue Berufungsschwellenwerte/Ausschluss der Beschwerde. Der Handkommentar bietet damit auch in der dritten Auflage praxisnahe Antworten auf die prozessualen Fragen der Sozialgerichtsbarkeit. Der neue "Lüdtke" ist der topaktuelle Kommentar für Rechtsanwälte, Sozial- und Verwaltungsgerichte, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger.

Pressestimmen:

»Fundierte Kommentierung.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 1/07, zur Vorauflage

»Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Handkommentar aus der Hand des Rezensenten bei der täglichen Arbeit im Streitverfahren nicht mehr wegzudenken ist. Dies resultiert daraus, dass in dem Kommentar der Praxisbezug absolut gelungen ist. Ferner ist er übersichtlich gestaltet und gut gegliedert. Aus Sicht des Rezensenten ergibt sich eine uneingeschränkte Kaufempfehlung für alle am Sozialgerichtsverfahren Beteiligte.«
L. Herrmann, Deutsche Rentenversicherung 1/07, zur Vorauflage

»Ingesamt handelt es sich um eine in jeder Beziehung gut gelungene Neuauflage, die sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Gründlichkeit zu überzeugen vermag. Das Werk richtet sich in erster Linie an die in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen und an die rechtsberatenden Berufe; es ist darüber hinaus aber auch bestens geeignet für all jene Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, die in sozialgerichtlichen Angelegenheiten als Prozessbevollmächtigte auftreten.«
EEK Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 166. Lfg., zur Vorauflage

»gelingt es dem Team um Peter-Bernd Lüdtke, den ratsuchenden Leser schnell und effizient zu informieren. Die tägliche Arbeit mit dem Sozialgerichtsgesetz wird durch diesen Kommentar deutlich erleichtert.«
Harald Meyer, RV aktuell 9/10/06, zur Vorauflage

»Insgesamt erscheint die Neuauflage sehr gelungen und kann auch vom Preis/Leistungsverhältnis dem Rechtsanwender nur empfohlen werden.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 4/06, zur Vorauflage

»Die Neuauflage dieser vorzüglichen Kommentierung bietet der Praxis einen Zugriff auf das SGG wie in der Praxis gehandhabt wird und schafft Klarheit für die Rechtsanwendung.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur Vorauflage

»Nach wie vor gilt: Ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden.«
Ulrich Harmening, ZS für das Fürsorgewesen 3/06, zur Vorauflage

»eine wertvolle und empfehlenswerte Hilfe.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/06, zur Vorauflage

»Das Werk macht einen vorzüglichen Eindruck. Denn es ist handlich, kompakt, ergiebig, konzentriert, durchdacht, erstaunlich homogen, mit einem Wort: höchst gelungen!«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, SGb 3/04, zur Vorauflage

»Der handliche Gemeinschaftskommentar mehrerer Autoren aus allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wird sich in der Praxis behaupten, denn er ist gelungen.«
Prof. Dr. H. Bürck, Richter am BSG a.D., NZS 3/04, zur Vorauflage

»Eine außerordentlich nützliche und empfehlenswerte Hilfe.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 10/03, zur Vorauflage

»Wer also auf der Suche nach einem gut lesbaren SGG-Kommentar ist, der die tägliche Arbeit produktiv unterstützt, kann ohne Bedenken zugreifen.«
Harald Meyer, Die AngestelltenVersicherung 10/04, zur Vorauflage

»Hier wurde ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden vorgelegt, der dieses Rechtsgebiet beratungssicher für die Praxis erläutert.«
Ulrich Harmening, Zeitschrift für das Fürsorgewesen 10/03, zur Vorauflage
Autorenporträt
Peter-Bernd Lüdtke, Richter am BSG a.D.. Von Stefan Binder, Richter am SG, Martin Bolay, Richter am LSG, Dr. Jan Castendiek, Richter am SG, Dr. Rainer Eckertz, Richter am LSG, Antje Groß, Richterin am SG, Jörg Littmann, Richter am LSG, und Dr. Steffen Roller, Richter am LSG.