Das Sozialgesetzbuch I (SGB I) bildet die allgemeine Grundlage für das Sozialrecht in Deutschland. Es enthält die wesentlichen Vorschriften und Prinzipien, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten, wie das Recht auf Sozialleistungen, Mitwirkungspflichten der Bürger und die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und Sicherheit. Das SGB I definiert zudem die Aufgaben der Sozialversicherungsträger, wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, und regelt die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen. Es schafft Transparenz über die Rechte und Pflichten im Sozialrecht und dient als Orientierungsrahmen für Bürger und Behörden.
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