Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil - oder Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit in Deutschland auf. Die sozialen Rechte, die einzelnen Sozialleistungen und die zuständigen Sozialleistungsträger werden benannt. Es folgen gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche, die Grundsätze des Leistungsrechts und die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten.