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Unklare Regelungen, ständige Änderungen durch den Gesetzgeber, offene Rechtsfragen und eine kaum noch überschaubare Anzahl von Gerichtsentscheidungen erschweren die Umsetzung des SGB II. Der neue LPK schafft Klarheit für die Rechtsanwendung, denn er bietet eine verständliche, praxisnahe und topaktuelle Kommentierung der gesetzlichen Vorschriften.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Novellierungen seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie verarbeitet bereits die letzten Neuregelungen durch
- das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
- das
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Produktbeschreibung
Unklare Regelungen, ständige Änderungen durch den Gesetzgeber, offene Rechtsfragen und eine kaum noch überschaubare Anzahl von Gerichtsentscheidungen erschweren die Umsetzung des SGB II. Der neue LPK schafft Klarheit für die Rechtsanwendung, denn er bietet eine verständliche, praxisnahe und topaktuelle Kommentierung der gesetzlichen Vorschriften.

Die 3. Auflage berücksichtigt alle Novellierungen seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie verarbeitet bereits die letzten Neuregelungen durch
- das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
- das Familienleistungsgesetz und
- das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Aktuell: In der Kommentierung des § 44b werden auch die verschiedenen Reformentwürfe zur Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften erläutert.

Der LPK-SGB II
- zeigt die exakten Voraussetzungen der Leistungsansprüche auf
- berücksichtigt dabei die einschlägige Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte
- liefert fundiertes Material zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe
- eröffnet inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anwendung des Gesetzes und
- erleichtert so die Interessenvertretung der Leistungsberechtigten

Neu: In der 3. Auflage wird auch der § 6a BKGG (Kinderzuschlag) ausführlich kommentiert.

Für die Praxis: Der ausführliche Anhang zum Verfahren enthält wichtige Hinweise für die Rechtsdurchsetzung.

Der neue Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Richter, Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften, kommunale Antrags- und Beratungsstellen, Verbands- und Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaften und Leistungsberechtigte. Als Lehrkommentar ist er zugleich für Studierende und Dozenten an den Hochschulen bestimmt.