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Der "Kunkel" hat in der Interpretation der Regelungen rund um das Kinder- und Jugendhilferecht Standards gesetzt. Der LPK besticht durch seine besondere Art der Kommentierung im Tandem von Hochschullehrern und Praktikern. Dies ermöglicht klare Beurteilungskriterien und schützt vor vorschnellen Argumentationsmustern.
Die Neuauflage des LPK kommt zur rechten Zeit: Nicht nur der Rechtsanspruch U3 ist seit August in Kraft, auch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung gilt seit 3.12.2013 bzw. 1.1.2014. Die juristischen Konsequenzen des Bundeskinderschutzgesetzes werden spürbar. Im Einzelnen legt
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Produktbeschreibung
Der "Kunkel"
hat in der Interpretation der Regelungen rund um das Kinder- und Jugendhilferecht Standards gesetzt. Der LPK besticht durch seine besondere Art der Kommentierung im Tandem von Hochschullehrern und Praktikern. Dies ermöglicht klare Beurteilungskriterien und schützt vor vorschnellen Argumentationsmustern.

Die Neuauflage des LPK
kommt zur rechten Zeit: Nicht nur der Rechtsanspruch U3 ist seit August in Kraft, auch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung gilt seit 3.12.2013 bzw. 1.1.2014. Die juristischen Konsequenzen des Bundeskinderschutzgesetzes werden spürbar. Im Einzelnen legt die Neuauflage den Schwerpunkt auf

die zahlreiche Änderungen des SGB VIII durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe - KVVJG v. 29.8.2013, so z.B. bei der Berechnung der Kostenbeiträge und bei der Zuständigkeit;

die Rechtsfolgen des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für alle Kinder von 1 bis 3 Jahren ab 1.8.2013: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, Schadensersatzfragen, Haftungsausschlüsse, Förderung auch in atypischen Zeiten uvm;

die frühen Hilfen, den Schutzauftrag und die Schweigepflicht nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz.

In allen Bereichen aktuell
kommentiert die Neuauflage zudem den neuen Rechtsanspruch auf Betreuungsgeld und berücksichtigt durchgehend die Reform des Vormundschaftsrechts (u.a. Fallzahlobergrenze, persönliche Anhörung des Mündel).

Wichtigen neueren Begriffsbildungen
- z.B. Schutzauftrag, Garantenstellung, Berufsgeheimnisträger, Sicherstellungsvereinbarungen, Inklusion, Qualitätsmanagement - wird breiterer Raum gegeben. Der Leser ist damit in allen Bereichen auf dem aktuellen Stand der Diskussion. Der "Kunkel" wird damit seinem Ruf als einer der führenden KJHG-Kommentare gerecht und gibt konkrete Antworten zu allen Reformen für Jugendämter, freie Träger, Kommunen, Anwaltschaft, Gerichte wie Studierende.

Herausgeber und Autoren stehen für dieses Konzept:
Patrik Böcherer, Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKi) der Stadt Freiburg Prof. Dr. Peter Bringewat, Universität Lüneburg, Rechtsanwalt, Vors. Richter am LG Lüneburg i.R. Prof. Dr. Ursula Fasselt, Hochschule Frankfurt a.M. Peter Frings, Abteilungsleiter/Justiziar beim Caritas-Verband für die Diözese Münster e.V. Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, Hochschule für Wissenschaft und Kunst (HAWK) - Hildesheim/Holzminden/Göttingen Roland Kaiser, Dezernatsleiter, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Landesjugendamt, Stuttgart Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öff. Verwaltung Kehl Prof. em. Peter- Christian Kunkel, Hochschule für öff. Verwaltung Kehl Astrid Leonhardt, Kreisjugendamt Neckar-Odenwald-Kreis Sybille Nonninger, Referentin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Landesjugendamt, Mainz Prof. Dr. Andreas Pattar, Hochschule für öff. Verwaltung Kehl Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Rechtsanwalt, Hochschule Düsseldorf Prof. Dr. Walter Röchling, Familienrichter i.R., Honorarprofessor an der Hochschule Niederrhein, Abt. Mönchengladbach Helmut Schindler, Rechtsanwalt, ehemals Abteilungsleiter/Justiziar bei der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. Wolfgang Trautmann, Rechtsanwalt und Notar, Berlin Prof. Ute Vondung, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz, Ministerialdirektor a.D., Hochschule RheinMain, Wiesbaden