Das SGB VII stellt sicher, dass Beschäftigte nach Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen medizinisch versorgt und finanziell abgesichert sind. Es schützt zugleich Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen und sorgt durch präventive Maßnahmen für mehr Arbeitssicherheit. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland.
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