"Das Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) ist ein Gesetz in Deutschland, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Es regelt die Ansprüche auf Entschädigung und andere Leistungen der Unfallversicherung sowie die Rechte und Pflichten der Versicherten und der Leistungserbringer. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die Heilbehandlung, die Berufshilfe, das Verletztengeld, die Rente sowie die Rehabilitation. Die Versicherten sind in der Regel alle Arbeitnehmer und auch Schüler und Studenten, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums eine praktische Tätigkeit ausüben. Das SGB VII regelt auch die Organisation der Unfallversicherung, einschließlich der Unfallversicherungsträger, der Selbstverwaltung und der Aufsichtsbehörden. Es legt fest, wie die Unfallversicherungsträger ihre Leistungen erbringen und wie sie ihre Finanzen verwalten sollen."