Das Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) bildet das organisatorische und rechtliche Fundament der Sozialversicherung in Deutschland. Es enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Sozialversicherungszweige - Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung - gelten. Das SGB IV dient dazu, ein einheitliches und übersichtliches Sozialversicherungssystem zu gewährleisten, indem es grundlegende Prinzipien festlegt, die in den einzelnen Sozialgesetzbüchern weiter konkretisiert werden.
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