Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) regelt in Deutschland die soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, Kriegsauswirkungen, Zivildienst, Schutzimpfungen und anderen Ereignissen. Es trat schrittweise bis zum 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt seitdem das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zudem legt das Gesetz besonderen Wert auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit sowie auf spezielle Regelungen für verschiedene Entschädigungstatbestände.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno