Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -Vollzitat: "Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist"Rechtsstand: 20. August 2021Inhalt:Erstes Kapitel - VerwaltungsverfahrenErster Abschnitt - Anwendungsbereich, Zuständigkeit, AmtshilfeZweiter Abschnitt - Allgemeine Vorschriften über das VerwaltungsverfahrenErster Titel - VerfahrensgrundsätzeZweiter Titel - Fristen, Termine, WiedereinsetzungDritter Titel - Amtliche BeglaubigungDritter Abschnitt - VerwaltungsaktErster Titel - Zustandekommen des VerwaltungsaktesZweiter Titel - Bestandskraft des VerwaltungsaktesDritter Titel - Verjährungsrechtliche Wirkungen des VerwaltungsaktesVierter Abschnitt - Öffentlich-rechtlicher VertragFünfter Abschnitt - RechtsbehelfsverfahrenSechster Abschnitt - Kosten, Zustellung und VollstreckungZweites Kapitel - Schutz der SozialdatenErster Abschnitt - BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt - Verarbeitung von SozialdatenDritter Abschnitt - Besondere DatenverarbeitungsartenVierter Abschnitt - Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und SchlussvorschriftenDrittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu DrittenErster Abschnitt - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit DrittenErster Titel - Allgemeine VorschriftenZweiter Titel - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinanderDritter Titel - Zusammenarbeit der Leistungsträger mit DrittenZweiter Abschnitt - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinanderDritter Abschnitt - Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen DritteViertes Kapitel - Übergangs- und Schlussvorschriften