Das Sozialgesetzbuch (SGB) II, auch bekannt als das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es enthält Regelungen zur finanziellen Unterstützung von Menschen, die arbeitslos sind und keine ausreichenden Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts haben. Das SGB II legt fest, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wie die Leistungen berechnet werden und welche Verpflichtungen damit verbunden sind. Es dient dazu, eine angemessene Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gewährleisten und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.