Mit dem deutschen Einigungsprozeß haben die Fragen nach Sozialgestalt und Recht der Kirche neue Aktualität gewonnen. Nach dem zweiten Weltkrieg hat die zeitweise neu belebte Grundlagendiskussion wenig am herrschenden schöpfungstheologisch orientierten Paradigma geändert. Der von Karl Barth unternommene Versuch, Sozialgestalt und Recht der Kirche christologisch zu begründen, wurde vom Freiburger Rechtsphilosophen und Kirchenrechtler Erik Wolf aufgenommen. Nach herrschender Meinung führt Wolf Barths Ansatz weiter unter größerer Akzeptanz der Institutionalität der Kirche. Diese Untersuchung stellt den Forschungsstand dar und zeichnet, im historischen Kontext, das sachliche und persönliche Verhältnis von Karl Barth und Erik Wolf nach. Eine vergleichende Interpretation der maßgeblichen Texte beider Autoren weist nach, daß Wolf nicht über Barth hinausführt. Das Abschlußkapitel skizziert wesentliche Elemente einer evangelisch verantworteten, christologischen Rechtstheologie.